22. September 2022: BRRS-Workshop – Die Grundsteuerreform sowie allgemeine steuerliche Fragestellungen zu Immobilien im Insolvenzverfahren

Melsungen/Erfurt, 13. September 2022: Die Grundsteuerreform trifft nicht nur jeden einzelnen Immobilieneigentümer in Deutschland. Auch in Insolvenzverfahren, in denen masseeigener Grundbesitz vorhanden ist, bestehen Verpflichtungen, die spätestens bis zum 31. Oktober 2022 zu erfüllen sind.

Verwalter in der Pflicht – Erklärungen zum 31. Oktober

Welche das sind und wie Sie ihnen nachkommen können erläutert Frau Steuerberaterin Lisa-Marie Lütz von der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft mbH.

Ertragssteuerrechtliche Fragen bei masseigenen Immoblien

Im zweiten Teil des Workshops referiert Herr Steuerberater Jörg Engling, der auf eine langjährige Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Insolvenzverwaltern zurückblicken kann, über allgemeine steuerrechtliche Fragestellungen zu masseeigenen Immobilien mit dem Schwerpunkt der ertragsteuerlichen Sicht.

Die Moderation übernimmt Frau Rechtsanwältin Sabine Bleier aus dem Eschborner Standort von BRRS Rechtsanwälte.

Seien Sie gerne online dabei! Es besteht wie immer Gelegenheit, aktiv Fragen an die Referenten zu stellen.

Datum der Veranstaltung: 22. September 2022
Zeitraum: 15.00-17.00 Uhr

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Wir bitten um persönliche Anmeldung per E-Mail bis möglichst Dienstag, 20. September 2022, unter veranstaltung@brrs-rechtsanwaelte.de. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung einen Link zu unserem Webinar.

EN