Ausgangssituation
Eine Insolvenz, wie sie häufig geschieht. Nils Eggers wird Insolvenzverwalter für ein Ehepaar, das von Hartz IV lebt, weil die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Handelsbereich nicht ausreichen für die Tilgung der Schulden und das eigenständige Finanzieren des täglichen Lebens.
Das Insolvenzverfahren
Schulden können Selbständige und Privatleute nicht tilgen, wenn sie geringe Einkünfte beziehen oder sogar am Existenzminimum leben und arbeiten. In diesem Fall bezog das Ehepaar Provisionen aus Handelsgeschäften. Die Einnahmen reichten hinten und vorne nicht, zumal noch drei Kinder zu versorgen waren. Für die Sicherung des Lebensunterhalts wurden Hartz IV-Leistungen in Anspruch genommen. Rücklagen waren nicht vorhanden. In solchen und ähnlichen Situationen können Menschen aus vielerlei Gründen in die Insolvenz geraten. Oft treten Schicksalsschläge wie Krankheit, Trennung/Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes auf, oder es sind Zahlungsausfälle bei Kunden bzw. Arbeitgebern zu verzeichnen – und dann kann man die Kredite nicht mehr bedienen, geschweige denn Schulden abtragen. Gläubiger sind in diesem Fall häufig Banken, Versicherungen, Finanzbehörden, Internet- und Telefondienstleister.
Einen Ausweg aus der Schuldenfalle können dann die Einleitung eines Insolvenzverfahrens und die Beantragung der Restschuldbefreiung bieten. Überschüsse aus der Selbständigkeit waren im Insolvenzverfahren nicht zu erwarten. Nils Eggers erklärt die Freigabe der selbständigen Tätigkeit gegenüber dem Ehepaar.
Das Ergebnis
2020: Schuldenschnitt und Neuanfang