Ausgangssituation
Ein Architekt, seine Ehefrau und ein Immobilienentwickler bauten zusammen große Bürokomplexe. Allerdings mit sehr hohen Kreditsummen finanziert, was schließlich zur Insolvenz führte.
Das Insolvenzverfahren
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens führte Insolvenzverwalter Dr. Stephan Schlegel mehrere Varianten der Verwaltung und Verwertung des Immobilieneigentums durch:
- abgestimmte Zwangsversteigerung
- freihändige Verwertung
- Anwachsung durch liquidationslose Vollbeendigung von Personengesellschaften
- abgestimmte Zwangsverwaltung
- stille Zwangsverwaltung
Bei der Verwertung hatte der BRRS Rechtsanwalt und Partner steuerliche Belange der Einkommens- und Umsatzsteuer zu beachten, deren Fortentwicklung bereits antizipiert wurde. Zudem moderierte Dr. Stephan Schlegel die Behandlung der Grundpfandrechte, auch unter Beachtung der insolvenzrechtlichen Anfechtung der Abtretung von Rückgewähransprüchen. Die notwendige Anfechtung wurde mit den beteiligten Banken einvernehmlich im Vergleichswege geregelt, wobei vereinbart wurde, dass die notwendige Anfechtungszahlung bei Verfahrensende fällig ist und demgemäß sodann kurzfristig und in weiten Teilen an die angefochtenen Banken zurückfließen kann.
Das Ergebnis
Grundbesitz einvernehmlich und geordnet veräußert,
Transparenter Überblick über Vermögen für Banken,
Insolvenzverwalter als verlässlicher Ansprechpartner für notwendige Verwertungsschritte,
Abschluss: ca. 2022