Jutta Rüdlin: Gastbeitrag in der Existenz (September 2024) – Neue Regelungen für elektronische Gläubigerinformationssysteme im Fokus

Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz: Neue Anforderungen an elektronische Gläubigerinformationssysteme

Im September 2024 erschien in der Existenz ein Gastbeitrag von Jutta Rüdlin, Insolvenzverwalterin und Partnerin bei BRRS, der die jüngsten Änderungen im Insolvenzrecht durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz beleuchtet.

Eine wesentliche Neuerung ist die Vorhaltepflicht für alle Verfahren, die nun vorschreibt, dass Insolvenzverwalter in sämtlichen Verfahren ein elektronisches Gläubigerinformationssystem (eGIS) bereitstellen müssen. Dies galt zuvor nur für bestimmte Verfahren. Die neue Regelung betrifft auch die Eigenverwaltungsverfahren, bei denen der Schuldner die Dokumente selbst zur Verfügung stellen muss.

Neben der Erweiterung der einzustellenden Dokumente, wie z. B. Rechtsmittelentscheidungen, beleuchtet der Beitrag auch alte und neue Praxisprobleme, die sich aus den Änderungen ergeben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zugang des Insolvenzgerichts zu diesen Systemen, der nun gesetzlich festgelegt wurde.

Trotz der Fortschritte bleiben jedoch Fragen zur praktischen Umsetzung offen, insbesondere im Hinblick auf die Kostenverteilung und datenschutzrechtliche Aspekte.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag und erfahren Sie mehr über die Auswirkungen dieser Reform auf die Praxis der Insolvenzverfahren.

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