Ausgangssituation
Ziel der Schuldnerin war es, künstliche Intelligenz („KI“) mit zu entwickeln, die Kommunikationslösungen mit „menschlichem Touch“ erzeugt. Es soll eine möglichst natürliche Art der Kommunikation erreicht werden. Konkret soll die KI bspw. CallCenter ersetzen. Der Kunde ruft unter der Servicenummer an und eine KI meldet sich, die sich jedoch wie ein Mensch verhält und antwortet. Dies setzt eine Vielzahl von Dingen voraus wie Spracherkennung des Anrufers, entwickeln einer Antwort in Echtzeit, Formulieren einer Antwort in Echtzeit, Fortführung des Gespräches und Berücksichtigung des zuvor gesprochenen. Optimalerweise soll die KI auch bei einem Folgeanruf das vorherige Gespräch und dessen Verlauf erinnern können.
Die Produkte befinden sich in der Entwicklung, eine Marktreife liegt noch nicht vor. Dementsprechend bestand die Problematik darin, dass laufend Entwicklungskosten in nicht unerheblicher Höhe getragen werden müssen, ohne jedoch kostendeckende Einnahmen zu generieren. Dementsprechend bestand die Herausforderung in dem stetigen Einwerben neuer Kapitalgeber, welches in Stocken geriet. Die Schuldnerin stellt schließlich Insolvenzantrag und begab sich so unter den Schutz der Insolvenzordnung.
Das Insolvenzverfahren
Der Betrieb der Schuldnerin wurde im laufenden Insolvenzantragsverfahren mit Unterstützung des vorläufigen Insolvenzverwalters vollumfänglich aufrechterhalten und fortgeführt. Bei anfänglich fehlender Liquidität mussten zunächst finanzielle Mittel beigezogen werden, um eine weitere Fortführung zu ermöglichen. Dies gelang binnen weniger Tage. Auf dieser Grundlage konnte eine Insolvenzgeldvorfinanzierung vorgenommen und den wesentlichen Kunden Erfüllungszusagen für eine weitere Belieferung begebe, diese abgerechnet und gezahlt werden.
Schnell zeigte sich, dass eine Sanierung „aus sich heraus“ nicht möglich war. Es wurden Investoren gesucht und angesprochen, was sich aufgrund der noch nicht eingetretenen Marktreife der Produkte schwierig zeigte. Gleichwohl handelt es sich um ein zukunftsträchtiges und -fähiges Vorhaben, sodass Interesse bekundet wurde. Es wurden intensive Verhandlungen geführt, deren Ausgang bis zum Schluss offen war.
Das Ergebnis
Dem Insolvenzverwalter ist es mit den beteiligten Personen gelungen, eine Liquiditätsplanung für ein Überleitungsszenario zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage konnte ein Investor gesucht und gefunden werden, der eine Teilübernahme beabsichtigte. Der Insolvenzverwalter hat sodann mit dem Investor einen Übernahmevertrag verhandelt und erstellt, der schließlich unterzeichnet werden konnte. Dementsprechend konnten die bisherigen Softwareentwicklungen und Arbeitsplätze erhalten werden.