Ribnitz-Damgarten, 31. März 2023: In der Insolvenzpraxis werden an Insolvenzverwalter und Treuhänder immer wieder Anfragen gerichtet, wie lange die Insolvenz bei der SCHUFA eingetragen ist.
Auf dem amtlichen Internetportal wird die Erteilung der Restschuldbefreiung für eine Dauer von sechs Monaten veröffentlicht. Die SCHUFA und andere Auskunfteien hingegen speichern die Bekanntmachungen für drei Jahre.
Bisherige Praxis stand wirtschaftlichem Neustart entgegen
Diese Speicherdauer stieß bei vielen Betroffenen auf Unverständnis und stand nach der Meinung u.a. von Verbraucherverbänden dem mit der Restschuldbefreiung bezweckten wirtschaftlichen Neustart entgegen. Die SCHUFA hat am 28. März 2023 bekanntgegeben, dass sie die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate verkürzen wird. Zur Umsetzung hat sie angekündigt, dass alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum gelöscht werden.
Löschung erfolgt automatisch
Diese Löschung erfolgt automatisch; Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird nach Einschätzung der SCHUFA ca. vier Wochen in Anspruch nehmen. BRRS-Partner Rechtsanwalt Nils Eggers begrüßt die Entwicklung: „Durch diese Änderung wird es endlich zu einem Gleichlauf der Löschungsfristen auf dem amtlichen Internetportal und bei der SCHUFA kommen.“