Hamburg, 15. Februar 2022: Die BRRS-Partner Ulrich Rosenkranz und Dr. Stephan Schlegel vertreten den Vorstand einer europaweit tätigen Aktiengesellschaft, über deren Vermögen 1 ½ Jahre nach dessen Ausscheiden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Nachdem der Insolvenzverwalter vergeblich versuchte, Ansprüche gegen ihn durchzusetzen, wurde nun eine Klage von Anlegern vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich abgewehrt.
99 Kläger
99 Anleihegläubiger verlangten Schadensersatz und machten hierzu Ansprüche in Millionenhöhe aus Prospekthaftung, WpHG, Insolvenzverschleppung, Unterlassung von Hinweisen auf angebliche Insolvenzreife und unrichtige Darstellung nach § 331 Nr. 1, 2 HGB, § 823 BGB i.V.m. §§ 264a, 263 StGB und § 826 BGB geltend. Die Klage wurde mit Urteil vom 9. Februar 2022 in vollem Umfang vom Landgericht Hamburg mit ausführlicher Begründung abgewiesen.