„Was kostet das Ganze?” hören wir oft, wenn es um Insolvenzverfahren geht. Die erste Grundregel lautet: Das Vergütungssystem lebt von seinen Ausnahmen. Grob kann man sagen, dass vergütet wird anhand des verwalteten Vermögens der Insolvenzschuldnerin. Zusatzkosten entstehen bei Gericht, durch Gutachten und sonstige Nebenkosten – die allgemeine Vergütung teilen sich im Regelverfahren der vorläufige Insolvenzverwalter und der Insolvenzverwalter; in der Eigenverwaltung werden dieselben Kosten nur anders verteilt zwischen Sachwalter (60%) und Berater (40%).
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Jutta Rüdlin
Rechtsanwältin, Partnerin, Insolvenzverwalterin, Sachwalterin
Standort Melsungen & Erfurt
Dr. Stephan Schlegel
Rechtsanwalt, Attorney at Law, N.Y., Notar, Partner, Insolvenzverwalter, Sachwalter
Standort Eschborn
Referenzverfahren
der BRRS Rechtsanwälte
Wohnpark Jasmund GmbH & Co. KG
Verfahren: Regelinsolvenzverfahren
Branche: Tourismusbranche
Verwalter: Ulrich Rosenkranz
Außergewöhnliche Einigung in der Landwirtschaft
Verfahren: Regelinsolvenzverfahren
Branche: Landwirtschaft
Verwalter: Nils Eggers
Privatinsolvenz Immobiliensektor
Verfahren: Regelinsolvenzverfahren
Branche: Immobilien
Verwalter: Dr. Stephan Schlegel
GLS Logistik GmbH & Co. Dental Handel KG
Verfahren: Eigenverwaltungs- verfahren mit Insolvenzplan
Branche: Logistik Medizintechnik, Zahnarztbedarf
Verwalter: Jutta Rüdlin
HAUTEC GmbH Haus- und Sanitärtechnik
Verfahren: Regelinsolvenzverfahren
Branche: Haus- und Sanitärtechnik
Verwalter: Joachim Büttner