Bonn/Köln 29. August 2024: Die Ella Solutions GmbH und die Ella Lab Germany GmbH haben Software zur Erstellung von fiktionalen und non- fiktionalen Medieninhalten mithilfe von künstlicher Intelligenz programmiert.
Ab Marktreife sollte die Software vermarktet und die weitere Entwicklung erfolgen. Ziel war es, künstliche Intelligenz („KI“) zu entwickeln, die Kommunikationslösungen mit „menschlichem Touch“ erzeugt. Es sollte eine möglichst natürliche Art der Kommunikation erreicht werden. Konkret soll die KI bspw. CallCenter ersetzen. Der Kunde ruft unter der Servicenummer an und eine KI meldet sich, die sich jedoch wie ein Mensch verhält und antwortet. Dies setzt eine Vielzahl von Dingen voraus wie Spracherkennung des Anrufers, entwickeln einer Antwort in Echtzeit, Formulieren einer Antwort in Echtzeit, Fortführung des Gespräches und Berücksichtigung des zuvor gesprochenen. Optimalerweise soll die KI auch bei einem Folgeanruf das vorherige Gespräch und dessen Verlauf erinnern können.
Liquiditäts- und Finanzierungsbedarf als Herausforderung
Wenngleich die Entwicklung fortgeschritten war, war noch keine Marktreife erreicht. Die Problematik bestand mithin darin, dass laufend Entwicklungskosten in nicht unerheblicher Höhe getragen werden mussten, ohne jedoch kostendeckende Einnahmen zu generieren. Daher musste laufend neues Kapital eingeworben werden. Der Vorgang und damit die Finanzierung geriet ins Stocken, sodass die beiden Unternehmen schließlich Insolvenzantrag stellten und sich unter den Schutz der Insolvenzordnung begaben. BRRS-Partner Markus Ritterrath wurde zunächst zum Insolvenzgutachter und am 01. Juli 2024 sodann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
„Um eine Sanierung zu ermöglichen bedarf es eines gewissen Startkapitals, mit dem man arbeiten und Maßnahmen einleiten kann. Die Herausforderung bestand vorliegend darin, dass zu Beginn weder Liquidität vorhanden noch Umsätze zu erwarten waren.“, führt Rechtsanwalt Ritterrath aus. Zu Beginn lag der Schwerpunkt daher auf der Generierung von Liquidität und der anschließenden Aufstellung einer Liquiditätsplanung für das Antragsverfahren. Parallel wurde die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld angestoßen. Nachdem erste finanzielle Mittel zugeflossen waren, konnte die Vorfinanzierung durchgeführt werden. Während des Antragsverfahrens wurde der Geschäftsbetrieb mit Unterstützung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufrechterhalten und fortgeführt.
Investorensuche und Verhandlungen führen zu Teilsanierung
Aufgrund des Ende Juli 2024 auslaufenden Insolvenzgeldzeitraumes war bei der Investorensuche Eile geboten. Durch die Verteilung der Lizenzrechte zeigte sich, dass ein Investor voraussichtlich aus der Schweiz kommen würde. Es wurden eine Vielzahl von Gesprächen zu einem möglichen Transformationsprozess und dessen Finanzierung geführt. Parallel wurden die Mitarbeitenden in mehreren Betriebsversammlungen laufend über den aktuellen Sachstand informiert. Die Gemengelage in dieser Phase fasst Rechtsanwalt Ritterrath zusammen: „Die Erfolgsaussichten einer Sanierung wechselten durch neue oder sich teilweise stündlich verändernde Umstände von sehr gut zu sehr schlecht und umgekehrt, was die Moderation und Koordination der Abläufe erschwerte.“ Schließlich konnte zum 01. August 2024 ein Finanzplan erstellt, Verträge verhandelt und eine Teilsanierung erreicht werden.