Hamburg, 8. Februar 2022: Das BGH-Urteil vom 26. Januar 2017 zur Steuerberaterhaftung bei unzutreffender Erstellung von Jahresabschlüssen ist nun fünf Jahre alt.
Der Gesetzgeber hat die Entscheidung als Grundlage für § 102 StaRUG genutzt.
BRRS Rechtsanwälte nimmt beide Ereignisse zum Anlass, um Bilanz zu ziehen. Was bedeutet diese Entscheidung für die Verwalterpraxis und die Praxis der Bilanzersteller?
Wir freuen, uns als Referenten und Gesprächspartner Herrn Prof. Dr. Florian Jacoby, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld gewonnen zu haben.
Der digitale Workshop zur Steuerberaterhaftung ist interessant für Gerichte, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Haftungsrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder deren Kammern.
Unsere virtuellen Fachveranstaltungen bestehen aus einem Vortragsteil, einer moderierten Fragerunde und einem gemeinsamen fachlichen Austausch. Aufgrund des großen Interesses haben wir die ursprünglich intern geplante Veranstaltung auch für Außenstehende geöffnet. Gleichzeitig behalten wir uns vor, die Anzahl der Teilnehmenden zu begrenzen, damit ein intensiver gemeinsamer Austausch mit unserem Referenten, Prof. Dr. Florian Jacoby möglich wird.
Wir freuen uns auf Sie!
Titel der Veranstaltung: Digitaler Workshop zur Steuerberaterhaftung
Referent: Professor Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld)
Moderation: RA Joachim Büttner
Datum der Veranstaltung: 24. Februar 2022
Zeitrahmen: 14.00 bis 16.00 Uhr
Wir nehmen ab heute Anmeldungen per E-Mail entgegen:
veranstaltung@brrs-rechtsanwaelte.de
Bitte melden Sie sich schnellstmöglich an, um einen der begrenzten Plätze zu erhalten. Die Veranstaltung ist kostenfrei.