Insolvenzverfahren des Kasseler Sportverein Hessen

Kassel/Melsungen, 16. Januar 2018

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kasseler Sportverein Hessen (KSV Hessen Kassel) e.V. hatte das Insolvenzgericht – Amtsgericht Kassel – Termin zur Abstimmung über den von der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, vorgelegten Insolvenzplan vom 7. Dezember 2017, auf heute, 10:00 Uhr bestimmt. Da die vertretungsberechtigten Vorstände des KSV um 10:00 Uhr noch nicht anwesend waren, eröffnete der zuständige Insolvenzrichter, Herr Dr. Mumberg, die Gläubigerversammlung erst gegen 10:20 Uhr nach Eintreffen eines Vorstandsmitgliedes und erteilte gleichzeitig den Hinweis, dass der KSV wirksam nur durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten ist.

Nach Auskunft der Insolvenzverwalterin Jutta Rüdlin waren bis zur heutigen Gläubigerversammlung insgesamt 125 Forderungsanmeldungen bei ihr eingegangen. Die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger belaufen sich aktuell auf rd. 2,2 Mio. €.

In dem Termin erläuterte die Insolvenzverwalterin den von ihr vorgelegten Insolvenzplan, insbesondere die mit dem Planverfahren verbundenen Ziele, den KSV langfristig zu erhalten und die bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

Nach den Ausführungen von Frau Rüdlin ist ein langfristiger Erhalt des KSV nur über einen Insolvenzplan darstellbar. Grund hierfür ist, dass die Sponsoren dem Verein die zur Fortsetzung des Vereins- und Spielbetriebes erforderlichen Sponsorengelder nur unter der Bedingung der erfolgreichen Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens bewilligt hatten. Ausreichende Mittel zur längerfristigen Fortführung des Vereinsbetriebes in einem eröffneten Insolvenzverfahren sind nicht vorhandenen. Insofern drohe für den Fall des Scheiterns des Insolvenzplanverfahrens die Einstellung des Vereinsbetriebes. Gleichzeitig legte Frau Rüdlin dar, dass in diesem Falle keine Befriedigungsaussicht für die beteiligten Gläubiger bestünde.

Kernstück des Insolvenzplanes bilden die Forderungsverzichte von fünf Gläubigern, die gegen den KSV Forderungen in Höhe von gesamt rd. 980 T€ haben. Es handelt sich bei diesen Gläubigern um ehemalige Gremienmitglieder des KSV, die dem Verein in der Vergangenheit angesichts der angespannten Liquidität entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt hatten.

Aufgrund der Forderungsverzichte ergibt sich im Insolvenzplan für die übrigen Gläubiger eine Quotenaussicht in Höhe von rd. 5%. Der Insolvenzplan sieht des Weiteren vor, dass auch die übrigen Gläubiger nach erfolgter Ausschüttung der Planquote auf ihre weiteren Forderungen gegenüber dem KSV verzichten.

Alle anwesenden, stimmberechtigten Gläubiger haben dem Insolvenzplan zugestimmt. Nachdem auch der Vorstand im Termin wirksam durch zwei Mitglieder vertreten war, stimmte auch er dem Plan zu. Daraufhin erteilte der zuständige Insolvenzrichter durch Beschluss die zur Wirksamkeit des Insolvenzplanes erforderliche gerichtliche Bestätigung.

Mit Rechtskraft der gerichtlichen Planbestätigung treten die im Insolvenzplan festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein. D.h., dass der KSV mit Rechtskraft der Planbestätigung und Durchführung der im Insolvenzplan vorgesehenen Zahlungen schuldenfrei ist.

Der KSV hat aktuell 1.181 Mitglieder und beschäftigt 78 Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze nunmehr vollumfänglich erhalten bleiben können.

Kontakt:

BRRS Rechtsanwälte
Jutta Rüdlin
Telefon +49 (0) 5661 926280
Email jutta.ruedlin@brrs-rechtsanwaelte.de

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